Auftragsverarbeiter
ISOCALCX
Inhaber: Alban Selimi
(Einzelunternehmen)
Wiesentalstrasse 28, 8355 Aadorf
Schweiz
Verantwortlicher
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§1Gegenstand und Dauer
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch ISOCALCX im Rahmen der Bereitstellung und des Betriebs der ISOCALCX-SaaS-Plattform für den Verantwortlichen. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem Hauptvertrag (AGB sowie gewähltem Abonnement).
(2) Die Dauer dieses Auftragsverarbeitungsvertrages entspricht der Laufzeit des Hauptvertrages und endet mit dessen Beendigung, vorbehaltlich der in §10 geregelten Pflichten zur Rückgabe oder Löschung der Daten.
(3) Der Verarbeitungsort liegt innerhalb der Europäischen Union sowie in der Schweiz. Ausgenommen sind die KI-Auswertung hochgeladener Ausschreibungen/Devis (PDF-Analyse) und der Assistent «Jarvis»: Die zu verarbeitenden Inhalte werden dazu an Anthropic PBC in den USA übermittelt (siehe §6). Eine Datenübermittlung in Drittstaaten erfolgt ausschliesslich unter den Voraussetzungen von Kap. V DSGVO bzw. Art. 16 revDSG.
§2Art und Zweck der Verarbeitung
(1) ISOCALCX verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich zum Zweck der vertragsgemässen Erbringung der SaaS-Leistungen gegenüber dem Verantwortlichen. Zweck ist die KI-gestützte HLKS-Isolationskalkulation aus Schweizer Devis und Leistungsverzeichnissen (LV / Ausschreibungsunterlagen). Die Verarbeitung umfasst ausschliesslich:
- KI-gestützte Extraktion und Strukturierung von Isolationspositionen (Material, Dimension, Dicke, BKP-Code, Mengen) aus Devis und Leistungsverzeichnissen, die der Verantwortliche aktiv über die Plattform hochlädt;
- Speicherung der hochgeladenen Devis/LV-Dokumente sowie der daraus abgeleiteten strukturierten Kalkulationsdaten;
- Abgleich der extrahierten Positionen mit den vom Verantwortlichen hochgeladenen Preislisten und Erstellung von Kalkulationen und Offert-Entwürfen;
- Bereitstellung der Ergebnisse via Web-User-Interface, einschliesslich Authentifizierung der Nutzenden des Verantwortlichen;
- Export der Daten in gängige Dateiformate (Excel, PDF, JSON) sowie API-basierte Integration nach gesondertem Auftrag;
- Führen des Kundenverzeichnisses des Verantwortlichen sowie Erstellung und, auf dessen Auslösung, E-Mail-Versand von Rechnungen und Mahnungen an seine Kunden;
- auf Auslösung durch den Verantwortlichen: Einlesen von Adresslisten (Excel, CSV oder PDF), die er hochlädt, in sein Kundenverzeichnis. Excel- und CSV-Dateien sowie PDF mit erkennbarer Tabelle werden ohne KI gelesen; bei anderen PDF wird deren Text, bei gescannten PDF die Datei selbst, zur Auslesung an ein Sprachmodell über AWS Bedrock in der EU übermittelt. Das Ergebnis erscheint als Vorschau und gelangt erst nach seiner Bestätigung ins Kundenverzeichnis;
- Erstellen von Abnahmeprotokollen und Regierapporten; auf Wunsch unterschreiben die Beteiligten von Hand auf dem Bildschirm (mit Finger oder Maus). Die Unterschrift wird als Bild beim jeweiligen Dokument gespeichert und mit diesem aufbewahrt und gelöscht; sie ist keine qualifizierte elektronische Signatur;
- auf Einschaltung durch die Leitung des Verantwortlichen: Assistent «Jarvis», der getippte Aufträge der Nutzenden in der Plattform ausführt. Dazu werden der Auftrag, der Verlauf des laufenden Gesprächs, Angaben zur geöffneten Seite, die bestätigten Firmenbegriffe und die Daten, die der Assistent für den Auftrag liest (z. B. Projekte, Positionen, Kunden und Ansprechpersonen, Offerten, Rechnungen und Mahnungen), an ein Sprachmodell übermittelt (siehe §6). Gelesen wird ohne Rückfrage; Änderungen führt ISOCALCX erst nach Bestätigung durch die nutzende Person aus, Schritte mit Geldwirkung oder E-Mail-Versand nur nach ausdrücklicher Bestätigung mit Zusammenfassung. Begriffe, die der Assistent als Firmenbegriffe vorschlägt, verwendet er erst nach Bestätigung durch die Leitung und nur für den Verantwortlichen selbst;
- auf Einrichtung durch den Verantwortlichen: Abruf seiner persönlichen Einkaufskonditionen (Nettopreise nach dem Branchenstandard IGH ikk) bei den von ihm gewählten Händlern über deren Webservice mit den Zugangsdaten, die er selbst hinterlegt, oder Einlesen einer von ihm hochgeladenen ikk-Datei. Die Preise gelangen erst nach seiner Bestätigung in seine Kalkulation.
Eingrenzung: Andere Dokumenttypen (Verträge, E-Mails, Personendossiers, Pläne ausserhalb des LV-Kontexts) werden weder analysiert, noch indiziert, noch in irgendeiner Form ausgewertet. Ausgenommen sind Adresslisten, die der Verantwortliche selbst zum Einlesen in sein Kundenverzeichnis hochlädt (Abs. 1). Ein technischer Pre-Filter beschränkt die KI-Verarbeitung von Devis und Leistungsverzeichnissen zudem auf strukturell relevante Seiten (BKP-Codes, LV-Tabellen).
(2) Kein KI-Training mit Kundeninhalten: Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken — insbesondere ein Training, Fine-Tuning oder eine Modellverbesserung generativer KI-Modelle mit den vom Verantwortlichen hochgeladenen oder erfassten Inhalten — findet weder bei ISOCALCX noch bei den unter §6 genannten Sub-Auftragsverarbeitern (insbesondere AWS und Anthropic) statt. Dies ist in den Vertragsbedingungen der Sub-Auftragsverarbeiter geregelt, bei Anthropic gemäss den kommerziellen Bedingungen von Anthropic.
(3) Aggregierte, anonymisierte Telemetriedaten (z.B. Nutzungsstatistiken, Performance-Metriken) dürfen zur Verbesserung des Dienstes ausgewertet werden, soweit ein Personenbezug vollständig ausgeschlossen ist.
(4) Keine automatisierten Einzelentscheidungen mit rechtlicher Wirkung: Die KI-Ausgabe ist Entscheidungsvorbereitung für die Kalkulation und Offertenerstellung des Verantwortlichen. Es findet keine automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO statt.
§3Art der Daten & Kategorien betroffener Personen
(1) Kategorien betroffener Personen sind insbesondere:
- Mitarbeitende und Ansprechpartner des Verantwortlichen, die den Dienst nutzen oder im Rahmen der Vertragsabwicklung in Erscheinung treten;
- Dritte, die in den hochgeladenen Devis oder Ausschreibungsunterlagen genannt sind (z.B. Bauherrschaft, Planende, Unternehmer);
- Kunden des Verantwortlichen und deren Ansprechpersonen (je Kunde mehrere), die er im Kundenverzeichnis erfasst oder einliest oder an die er Offerten, Rechnungen und Mahnungen richtet;
- am Projekt Beteiligte, die der Verantwortliche im Projekt erfasst (Bauherrschaft, Bauleitung), sowie Personen, die ein Abnahmeprotokoll oder einen Regierapport unterschreiben.
(2) Kategorien personenbezogener Daten:
- Stammdaten: Name, geschäftliche E-Mail-Adresse, Firmenname, Funktion;
- Projekt-Metadaten: Projektnamen, BKP-Codes, Trade-Zuordnungen, Zeitstempel;
- Inhaltsdaten: Texte und Strukturen der hochgeladenen Devis/Leistungsverzeichnisse, soweit diese personenbezogene Angaben enthalten;
- Nutzungsdaten: Login-Zeitpunkte, IP-Adressen (nur für Sicherheitszwecke, Speicherdauer 30 Tage), Audit-Logs;
- Kundendaten des Verantwortlichen: Firma oder Name, Adresse und Rechnungsadresse, E-Mail-Adresse, Telefon, Korrespondenzsprache, Notizen; je Kunde mehrere Ansprechpersonen mit Anrede, Vor- und Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse, Telefon, Mobile, Notiz und Merkmalen (Hauptkontakt, Rechnungen, Kopie, inaktiv);
- Projektbeteiligte (freiwillig): Bauherrschaft mit Name und Adresse, Bauleitung mit Firma, Person, Telefon und E-Mail-Adresse;
- Handunterschriften: Bild der Unterschrift mit Name und Funktion der unterschreibenden Person, Datum und Zeitpunkt der Erfassung;
- Protokoll des Assistenten «Jarvis» (nur wenn eingeschaltet): Aufträge und Antworten, Gesprächsverlauf, vorbereitete und ausgeführte Schritte mit Zeitpunkt sowie auslösender und bestätigender Person, Bewertungen der Antworten, Fehlerliste und Firmenbegriffe;
- Händler-Zugangsdaten (nur wenn eingerichtet): Benutzername, Passwort und Kundennummer für den Konditionen-Webservice eines Händlers sowie das Protokoll der Preisabrufe (Zeitpunkt, auslösende Person, Ergebnis).
(3) Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO bzw. Art. 5 lit. c revDSG sind nicht Gegenstand der Verarbeitung; der Verantwortliche stellt sicher, dass solche Daten nicht hochgeladen werden.
§4Weisungsbefugnis des Verantwortlichen
(1) ISOCALCX verarbeitet die Daten ausschliesslich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Als Weisungen gelten der vorliegende Vertrag, die AGB sowie die durch die Konfiguration und Nutzung der Plattform erteilten Anweisungen.
(2) Mündliche oder textuelle Einzelweisungen sind durch den Verantwortlichen unverzüglich in Textform (E-Mail genügt) zu bestätigen.
(3) ISOCALCX informiert den Verantwortlichen unverzüglich, falls eine Weisung nach ihrer Auffassung gegen anwendbares Datenschutzrecht verstösst. Sie ist berechtigt, die Ausführung einer solchen Weisung bis zu einer Klärung auszusetzen.
§5Technische und organisatorische Massnahmen (TOMs)
ISOCALCX trifft die nachfolgenden technischen und organisatorischen Massnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau im Sinne von Art. 32 DSGVO bzw. Art. 8 revDSG sicherzustellen:
Vertraulichkeit
Transportverschlüsselung TLS 1.2 / TLS 1.3 für sämtliche Verbindungen (ältere Protokollversionen sind serverseitig abgeschaltet). Zugangsdaten werden mit Argon2 gehasht, Zwei-Faktor-Geheimnisse mit AES-256 verschlüsselt abgelegt. Eine durchgehende Verschlüsselung des gesamten Datenbestands im Ruhezustand ist noch nicht umgesetzt und in Vorbereitung.
Authentisierung
Passwort-Hashing mit Argon2 (memory-hard), JWT in HttpOnly-Cookies (kein clientseitiger Token-Zugriff), CSRF-geschützt, MFA optional aktivierbar.
Zugangskontrolle
Mehrfaktor-Authentisierung (MFA) für alle administrativen Zugänge, rollenbasiertes Zugriffsmodell (RBAC), Least-Privilege-Prinzip, Mandantentrennung pro Company.
Pseudonymisierung
Trennung von Stammdaten und Inhaltsdaten, Pseudonymisierung in Logs und Telemetrie.
Eingabeminimierung
Pre-Filter beschränkt die KI-Verarbeitung von Devis und Leistungsverzeichnissen auf strukturell relevante PDF-Seiten (BKP-Codes, LV-Tabellen) — Inhalte ausserhalb des LV-Kontexts werden nicht an das Sprachmodell übergeben. Beim Einlesen von Adresslisten werden Excel, CSV und PDF mit erkennbarer Tabelle ohne KI gelesen; nur andere PDF (höchstens 20 Seiten) gehen an das Sprachmodell. Die hochgeladene Datei wird nicht abgelegt, sondern nur während der Verarbeitung im Arbeitsspeicher gehalten; das Ergebnis einer PDF-Auslesung bleibt bis zu 30 Minuten im Arbeitsspeicher, damit es übernommen werden kann.
Verfügbarkeit
Tägliche automatische Datenbanksicherungen auf dem Produktionsserver im Schweizer Rechenzentrum, Aufbewahrung 30 Tage, dokumentiertes und praktisch erprobtes Wiederherstellungsverfahren (RTO ≤ 24h). Die täglichen Sicherungen werden mit AES-256 verschlüsselt, ebenso die ausgelagerten Kopien. Vor Software-Aktualisierungen legt ISOCALCX zusätzlich eine Sicherung an, die durch die Zugriffskontrolle des Servers geschützt ist.
Integrität
Audit-Logs für sicherheitsrelevante Ereignisse (Anmeldeversuche, Rechteänderungen). Jede Datenbanksicherung wird unmittelbar nach ihrer Erstellung automatisch auf Lesbarkeit und plausible Grösse geprüft; schlägt die Prüfung fehl, bricht der Sicherungslauf mit Fehler ab, statt eine unbrauchbare Datei zu behalten.
Belastbarkeit
Internes Monitoring mit Health-Checks, automatischer Prozess-Neustart bei Absturz oder Speicherüberschreitung, Incident-Response-Playbook mit definierten Eskalationsstufen. Die Anwendung läuft derzeit auf einem einzelnen Produktionsserver; eine horizontale Skalierung über mehrere Server ist nicht eingerichtet.
Händler-Zugangsdaten
Benutzername und Passwort für Händler-Webservices werden mit AES-256-GCM verschlüsselt gespeichert; der Schlüssel liegt auf dem Server ausserhalb der Datenbank. Entschlüsselt wird nur im Moment des Abrufs auf dem Server. Das Passwort wird nie angezeigt und nie an den Browser zurückgegeben, der Benutzername nur gekürzt; in Protokollen und Fehlerberichten werden beide geschwärzt. Hinterlegen, Ändern und Löschen dürfen nur Nutzende mit Leitungsrolle. Abgerufen wird ausschliesslich verschlüsselt (HTTPS) und nur bei der fest hinterlegten Adresse des jeweiligen Händlers. Lehnt der Händler die Zugangsdaten ab, sperrt ISOCALCX weitere Abrufe, bis neue Zugangsdaten gespeichert sind.
Assistent «Jarvis»
Standardmässig ausgeschaltet; nur die Leitung des Verantwortlichen kann ihn einschalten. Der Assistent darf nur, was die nutzende Person selbst darf: Rolle, gebuchte Module und Mandant werden beim Anbieten und beim Ausführen jedes Schritts serverseitig geprüft, und er verwendet nur Kennungen aus der geöffneten Seite oder aus seinen eigenen Leseergebnissen. Hochgeladene Dokumente übergibt er dem Sprachmodell nicht. Aufträge, Antworten und Inhalte vorbereiteter Schritte werden nach 90 Tagen geleert, Einträge der Fehlerliste nach 180 Tagen gelöscht, Bewertungen nach einem Jahr entfernt. In der Fehlerliste und bei Firmenbegriffen werden E-Mail-Adressen, Telefonnummern und IBAN vor dem Speichern unkenntlich gemacht. Die plattformweite Fehlerübersicht von ISOCALCX enthält weder Auftragstexte noch Begründungen von Bewertungen und nennt die Firma nur als Kürzel.
Auftragskontrolle
Schriftliche Verträge mit allen Subunternehmern (vgl. §6), regelmässige Überprüfung deren Zertifizierungen.
Audits
Interne Sicherheitsprüfungen sowie eine externe Sicherheitsüberprüfung durch einen unabhängigen Prüfer im Juli 2026. Eine ISO/IEC-27001-Zertifizierung besteht nicht und ist derzeit nicht beantragt.
§6Subunternehmer
(1) Der Verantwortliche erteilt ISOCALCX die allgemeine Genehmigung zum Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter (Subunternehmer). Die aktuell beauftragten Subunternehmer sind:
| Subunternehmer | Leistung | Standort | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Amazon Web Services EMEA SARL | Cloud-Hosting (Storage, Backup) sowie KI-Inferenz über Amazon Bedrock für Chat-/Support-Assistent, Foto-Auswertung (Ausmass), Preislisten-Einlesen und Einlesen von Adresslisten sowie ersatzweise für den Assistenten «Jarvis» | EU — Frankfurt am Main (eu-central-1) und Irland | AWS Data Processing Addendum (DPA) + EU-Standardvertragsklauseln |
| Anthropic PBC | KI-Auswertung hochgeladener Ausschreibungen/Devis (PDF-Analyse) mit dem Sprachmodell Claude Sonnet 5.5 über die Anthropic API. Die zu analysierenden Ausschreibungsinhalte werden dazu an Anthropic PBC in den USA übermittelt. Ausserdem Assistent «Jarvis» (nur wenn vom Verantwortlichen eingeschaltet) mit den Sprachmodellen Claude Haiku 5.5 bzw. Claude Sonnet 5.5 über die Anthropic API: Dazu werden Auftrag, Gesprächsverlauf, Seitenangaben, bestätigte Firmenbegriffe und die vom Assistenten gelesenen Daten, darunter Kunden-, Kontakt- und Rechnungsdaten, an Anthropic PBC in den USA übermittelt; ersatzweise kann ISOCALCX den Assistenten über AWS Bedrock (EU) betreiben. Gemäss den kommerziellen Bedingungen von Anthropic keine Nutzung der Inhalte zum Training der Modelle. Für Chat-/Support-Assistent, Foto-Auswertung (Ausmass), Preislisten-Einlesen und Einlesen von Adresslisten werden die Claude-Modelle weiterhin über AWS Bedrock (EU) bezogen, ohne Direktzugriff von Anthropic auf Inhalte; eine direkte API-Anbindung ist für diese Funktionen nur als standardmässig deaktivierter Notfall-Fallback konfiguriert. | USA (PDF-Analyse, Assistent «Jarvis»); übrige KI-Funktionen über AWS Bedrock (EU) | Standardvertragsklauseln (SCC) bzw. anerkannter Angemessenheitsrahmen; kommerzielle Bedingungen von Anthropic |
| Infomaniak Network SA | Hosting der Anwendung sowie der produktiven Datenbank | Genf, Schweiz | Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA) — Schweizer Anbieter, Verarbeitung in der Schweiz |
| Stripe Payments Europe Ltd. | Zahlungsabwicklung (Subscriptions, Rechnungen) | Irland (EU) | DPA + Standardvertragsklauseln (SCCs) |
| Brevo (Sendinblue SAS) | Versand von Transaktions- und System-E-Mails sowie der Rechnungen und Mahnungen, die der Verantwortliche an seine Kunden sendet | Frankreich (EU) | DPA — französischer Anbieter, Verarbeitung in der EU |
(2) ISOCALCX informiert den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen hinsichtlich der Hinzuziehung oder Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor Wirksamkeit in Textform. Der Verantwortliche kann der Änderung innerhalb dieser Frist aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen.
(3) ISOCALCX verpflichtet ihre Subunternehmer schriftlich auf ein Datenschutzniveau, das demjenigen dieses Vertrages entspricht.
(4) Händler, bei denen der Verantwortliche seine Einkaufskonditionen abruft (z. B. ISO-CENTER AG oder Debrunner Acifer), sind keine Subunternehmer von ISOCALCX, sondern Vertragspartner des Verantwortlichen. ISOCALCX übermittelt ihnen auf dessen Weisung nur die von ihm hinterlegten Zugangsdaten zur Anmeldung und empfängt die Konditionen. Für die Bearbeitung beim Händler gelten die Vereinbarungen zwischen dem Verantwortlichen und dem Händler.
§7Betroffenenrechte
(1) ISOCALCX unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Massnahmen bei der Erfüllung seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen betroffener Personen, insbesondere auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit (Art. 15–22 DSGVO, Art. 25–28 revDSG).
(2) Wendet sich eine betroffene Person mit einem solchen Antrag direkt an ISOCALCX, leitet diese den Antrag unverzüglich an den Verantwortlichen weiter und beantwortet den Antrag selbst nur, soweit dies vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
(3) Aufwendungen für die Unterstützung, die über das übliche Mass hinausgehen, kann ISOCALCX nach gesondertem Aufwand in Rechnung stellen.
§8Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen
(1) ISOCALCX meldet dem Verantwortlichen jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden nach Kenntniserlangung, in Textform.
(2) Die Meldung enthält, soweit verfügbar, mindestens:
- eine Beschreibung der Art der Verletzung sowie der Kategorien und ungefähren Anzahl betroffener Personen und Datensätze;
- den Namen und die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechperson bei ISOCALCX;
- eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen sowie der ergriffenen oder vorgeschlagenen Massnahmen zur Behebung und Schadensminderung.
(3) ISOCALCX unterstützt den Verantwortlichen bei dessen Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden (Art. 33 DSGVO, Art. 24 revDSG) und betroffenen Personen (Art. 34 DSGVO).
§9Kontrollrechte des Verantwortlichen
(1) Der Verantwortliche ist berechtigt, sich von der Einhaltung der vereinbarten Datenschutz- und Sicherheitsmassnahmen einmal jährlich durch ein Audit zu überzeugen. Das Audit erfolgt nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist (mindestens 30 Tage), während der üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebsablaufs.
(2) Die Kosten des Audits trägt der Verantwortliche; eigene Aufwendungen von ISOCALCX für Begleitung und Vorbereitung können nach branchenüblichen Sätzen weiterverrechnet werden.
(3) Die Vorlage aktueller Sicherheits- bzw. Datenschutzzertifikate (insbesondere ISO/IEC 27001, SOC 2 Typ II) oder gleichwertiger Prüfberichte ersetzt ein eigenes Audit, soweit diese den Prüfungsgegenstand vollständig abdecken.
§10Beendigung des Auftrags
(1) Nach Beendigung des Hauptvertrages gibt ISOCALCX sämtliche im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Wahl des Verantwortlichen zurück oder löscht diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen, aus den produktiven Systemen.
(2) Sicherungskopien werden nicht einzeln bereinigt, sondern laufen aus: Jede Sicherung wird spätestens 30 Tage nach ihrer Erstellung automatisch gelöscht und überschrieben. Innerhalb dieser Frist werden Sicherungen ausschliesslich zur Wiederherstellung im Störungsfall verwendet und zu keinem anderen Zweck. Muss eine Sicherung eingespielt werden, wird die Löschung unmittelbar nach der Wiederherstellung erneut vollzogen.
(3) Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten einer sofortigen Löschung entgegenstehen, wird die weitere Verarbeitung auf das gesetzlich gebotene Minimum beschränkt und nach Wegfall des Aufbewahrungsgrundes unverzüglich nachgeholt.
(4) ISOCALCX bestätigt dem Verantwortlichen die ordnungsgemässe Rückgabe oder Löschung auf Verlangen schriftlich.
(5) Gespeicherte Händler-Zugangsdaten löscht ISOCALCX sofort, wenn der Verantwortliche den Zugang entfernt oder das Modul abbestellt, und sonst im nächsten täglichen Bereinigungslauf, sobald kein aktives Abonnement mehr besteht. Die Protokolle der Preisabrufe werden 12 Monate nach dem Abruf gelöscht.
Unterzeichnung
Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigen beide Parteien dessen Geltung als integralen Bestandteil des Hauptvertrages. Eine elektronische Unterzeichnung über das ISOCALCX-Registrierungs- bzw. Bestellformular ist gleichwertig.
Auftragsverarbeiter
ISOCALCX (Alban Selimi)
Unterschrift
Name in Druckschrift
Funktion
Ort
Datum
Verantwortlicher
Der Kunde
Unterschrift
Name in Druckschrift
Funktion
Ort
Datum